In 10 Schritten zu Ihrem eHBA
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Anleitung Antragstellung >
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Anleitung Inbetriebnahme >
Beantragung Ihres eArztausweises (eHBA)
Jetzt beantragen & mehrfach profitieren
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Wählen Sie Ihre zuständige Kammer
Hinweis zur eHBA-Beantragung
Um den Bestellprozess zu starten, leiten wir Sie zunächst auf das Mitgliederportal Ihrer Kammer. Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung am Portal benötigen Sie i. d. R. Zugangsdaten Ihrer Kammer.
Folgen Sie im Kammerportal bitte den Hinweisen und wählen Sie medisign als eHBA-Anbieter aus. Je nach Kammer werden Sie von dort direkt auf Ihren bereits vorbefüllten Antrag im medisign Antragsportal weitergeleitet oder Sie erhalten eine Vorgangsnummer, die Sie bitte ins Feld unten eintragen.
Link zu eHBA-Infos Ihrer Kammer/Ihrem Kammerportal...
Vorgangsnummer eingeben
Bitte geben Sie eine gültige Vorgangsnummer ein
Bitte beachten Sie, dass die Produktion Ihres Ausweises erst erfolgen kann, wenn uns die Freigabe Ihrer Kammer vorliegt.
Covid-19-Pandemie: Eingeschränkte Erreichbarkeit und längere Lieferzeiten
Aufgrund der akuten und anhaltenden Covid-19-Pandemie hat medisign zum Schutz der MitarbeiterInnen einige Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die längere Lieferzeiten und Einschränkungen im Kundenservice mit sich bringen können. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Häufige Fragen
Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen
zu den Themen:
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine qualifizierte Signaturkarte für Heilberufsangehörige, d. h. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker (und künftig auch Angehörige anderer Gesundheitsberufe). Er weist den Träger zweifelsfrei als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus.
Je nach Berufsgruppe spricht man auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis oder eApothekerausweis. Der Begriff eHBA wird hier jeweils synonym verwendet.
Mit dem eHBA kann der Träger eine rechtssichere elektronische Unterschrift erstellen, die so genannte qualifizierte elektronische Signatur (QES). Zudem kann er sich mit dem eHBA verbindlich identifizieren – zum Beispiel an Webportalen – und Dokumente für den Transportweg sicher ver- bzw. entschlüsseln.
Für die technische Anbindung einer Praxis oder Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) ist der eHBA nicht verpflichtend. Er wird jedoch für die verschiedenen medizinische Fachanwendungen der TI benötigt.
Informationen zu den Anwendungsfeldern des eHBA für die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie hier:
Ärztinnen und Ärzte (eArztausweis):
- https://www.medisign.de/loesungen/fuer-aerzte/ti-anwendungen-fuer-aerzte/
- https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/
- https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php
Zahnärztinnen und Zahnärzte (eZahnarztausweis):
- https://www.medisign.de/loesungen/fuer-zahnaerzte/ti-anwendungen-fuer-zahnaerzte/
- https://www.bzaek.de/recht/telematik.html
- https://www.kzbv.de/elektronischer-heilberufsausweis.1365.de.html
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ePsychotherapeutenausweis):
- https://www.medisign.de/loesungen/fuer-psychotherapeuten/ti-anwendungen-fuer-psychotherapeuten/
- http://e-psychotherapeutenausweis.de/
- https://www.ptk-nrw.de/de/mitglieder/epsychotherapeuten-ausweis.html
Apothekerinnen und Apotheker (eApothekerausweis):
Ja, der eArztausweis ist auch ein Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz, aber er enthält zusätzlich digitale Funktionen (s. auch Frage „Was bringt mir der eArztausweis?“)
Auch für den eZahnarztausweis gilt: Als personenbezogener Sichtausweis weist er den Inhaber als Zahnarzt aus.
Der eHBA soll zu einer Bürokratieentlastung führen: Digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren und sicher austauschen – das optimiert administrative Abläufe, spart Zeit, Geld & Papier.
Er dient Heilberufsangehörigen als sichere Zutrittskarte zu den medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht ihnen den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten – deren Einverständnis natürlich vorausgesetzt. Mit dem eHBA können Sie z. B. künftig Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und die ePatientenakte nutzen, welche die medizinische Versorgung verbessern sollen.
Wie der frühere Ausweis auf Papier dient der eHBA als Sichtausweis und verfügt zudem über die folgenden digitalen Funktionen:
- Sie können bis zu 254 Dokumente (z. B. elektronische Arztbriefe) zeitsparend und rechtssicher mit einer einzigen PIN-Eingabe signieren (Stapelsignatur-Funktion).
- Sie können sich mit dem Ausweis verbindlich identifizieren – zum Beispiel für die sichere Anmeldung an Abrechnungsportalen Ihrer K(Z)V.
- Sie können Dokumente für den Transportweg sicher verschlüsseln.
Über weitere Nutzungsmöglichkeiten des Ausweises können Sie sich auch bei Ihrer Kammer oder Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung informieren.
Das kommt im Wesentlichen auf Ihre Berufsgruppe an:
- Für Ärztinnen und Ärzte: elektronischer Arztausweis (eArztausweis)
- Für Zahnärztinnen und Zahnärzte: elektronischer Zahnarztausweis (eZahnarztausweis)
- Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePsychotherapeutenausweis)
- Für Apothekerinnen und Apotheker: elektronischer Apothekerausweis (eApothekerausweis)
Für den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und verschiedene Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis der Generation 2 (eHBA G2). Der Vorläuferausweis (G0) ist zwar eingeschränkt in der TI nutzbar, ermöglicht jedoch nicht die Card-to-Card-Authentifizierung.
Den Vorläuferausweis (eHBA G0) können Sie zudem weiterhin für bewährte Anwendungen außerhalb der TI nutzen, z. B. für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) von Dokumenten, die papierlose Laborbeauftragung oder für das Unterzeichnen der elektronischen Sammelerklärung bei der Online-KV-Abrechnung.
Nach dem Wechsel zum medisign eHBA G2 dürfen Sie den Vorläuferausweis behalten. Er wird auch nicht durch uns gesperrt: Sie können ihn also bis zum Ende seiner technischen Laufzeit weiterhin einsetzen. Mehr zum Wechsel von G0 zu G2 finden Sie unter der Frage „Kann ich meinen Vorläuferausweis (G0) gegen einen eHBA G2 eintauschen?“
Weitere Informationen:
Herausgeber der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker sind jeweils die zuständigen Kammern. Als zugelassener Vertrauensdiensteanbieter (kurz: VDA) produziert medisign die Ausweise im Auftrag der Kammern.
Ob medisign in Ihrer Region ein zugelassener Anbieter ist, erfahren Sie bei Ihrer Kammer.
Die Begriffe elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und elektronischer Arztausweis werden häufig synonym verwendet. Wir sehen eHBA als die allgemeinere, für alle Heilberufsgruppen gültige Bezeichnung.
Um nach Zielgruppen zu differenzieren, sprechen wir auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis und eApothekerausweis. Bei allen vier Ausweisarten handelt es sich um eHBA.
Nähere Infos:
Die Preise für den medisign eHBA finden Sie im medisign-Preisblatt.
Die Preisangaben verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
Sie erhalten bei uns Ihre Rechnungen standardmäßig per E-Mail.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnungen jederzeit im Kundenportal einzusehen. Dort können Sie zudem Ihre Stammdaten pflegen und Ihre Bankverbindung/Zahlart verwalten:
Wichtige Hinweise:
- Wenn Sie eine medisign SMC-B oder einen eHBA (G2) besitzen, können Sie Ihre vorhandenen Zugangsdaten aus dem jeweiligen Antragsportal zum Login nutzen.
- Wenn Sie einen eHBA G0 (Vorläuferausweis) besitzen, können Sie über die „Passwort vergessen“-Funktion ein Passwort an Ihre hinterlegte E-Mail Adresse senden lassen.
Eine Zweitrechnung in Papierform ist optional erhältlich. Diese ist allerdings kostenpflichtig (2,38 Euro pro Rechnung).
Damit wir die Rechnungsbeträge von Ihrem Konto abbuchen dürfen, bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen:
Download „Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ >
Nähere Informationen erhalten Sie hier: „SEPA-Lastschrift: Rechnungen bequem abbuchen lassen“ >
Ja, die bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehenden Kosten (technische Erstausstattung und laufende Betriebskosten) bekommen Praxen bzw. Apotheken erstattet.
Nähere Informationen zu den eHBA-Pauschalen >
Übrigens: Beide Versionen des eHBA (Generation 0 und 2) sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gleichermaßen erstattungsfähig.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt derzeit 24 Monate . Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie diese unter Angabe Ihrer Kundennummer an:
medisign GmbH
Richard-Oskar-Mattern-Str. 6
40547 Düsseldorf
Fax: 0211 77008-165
Nähere Informationen, z. B. auch zu den Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Gute Gründe für den eHBA von medisign
Zugriff auf die eGK
Ihr eHBA ist die sichere Zutrittskarte zu den Anwendungen der TI und ermöglicht den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte.
Versorgung verbessern
Nutzen Sie mit Ihrem eHBA Anwendungen wie Notfalldatenmanagement und eMedikationsplan, welche die medizinische Versorgung verbessern.
Breites Anwendungsspektrum
Verwenden Sie Ihren eHBA z. B. auch für die sichere Identifikation an Webportalen, Online-Abrechnung oder papierlose Laborbeauftragung.
Papierlos & kostensparend
Digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren und sicher austauschen - das optimiert administrative Abläufe, spart Zeit, Geld & Papier.
Komfortable Stapelsignatur
Komfortabel & zeitsparend: Signieren Sie mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 elektronische Dokumente auf einen Schwung rechtsgültig.**
Sichere Identifizierung
Über das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG wird eine persönliche und verlässliche Identitätsfeststellung gewährleistet.

eHBA für die TI
Von lebensrettenden Notfalldaten über den elektronischen Medikationsplan bis zur ePatientenakte - der Gesetzgeber sieht in der Telematikinfrastruktur (TI) eine Reihe medizinischer Anwendungen vor, die einen elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation (G2) erfordern.
Die personenbezogene Mikrochipkarte ist für den Zugriff auf die elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich und verfügt über drei Funktionen: Authentifizierung, qualifizierte Signatur und Verschlüsselung.

Jetzt bei medisign erhältlich
Nach erfolgreicher Zulassung kann medisign nun im Auftrag der (Landes-)Ärztekammern den eHBA für ÄrztInnen, auch eArztausweis genannt, anbieten. Bitte erkundigen Sie sich im Online-Portal Ihrer Kammer, ob medisign bereits als eHBA-Anbieter gelistet ist.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Bereits seit 2004 geben wir eHBA an Heilberufsangehörige aus und zählen zu den führenden Anbietern für qualifizierte eSignatur im deutschen Gesundheitswesen.
Wichtiger Hinweis
Aktuell können bei medisign eHBA der Vorläufergeneration (G0) bestellt werden. In Kürze wird der medisign eHBA der zweiten Generation (G2) zur Verfügung stehen. Wir informieren Sie gerne zum Produktstart ...
Über medisign
Spezialist für Heilberufe
medisign ist einer der führenden Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturkarten im Gesundheitswesen.
Über 15 Jahre Erfahrung
Bereits seit 2004 am Markt, hat medisign aktuell über 130.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B im Bestand.
100% Service-Garantie
Fragen, Wünsche, technische Probleme? Unser geschulter Kundenservice steht Ihnen stets beratend zur Seite.
Investition in die Zukunft
Die Zukunft ist digital: Papierlose Prozesse sparen wertvolle Ressourcen, Zeit und Geld. medisign hilft Ihnen dabei.
Alle Preise bei medisign verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
* Die Berechnung des medisign eHBA G2 erfolgt vorab jährlich ab dem Produktionsmonat. Hinzu kommt eine einmalige Bereitstellungsgebühr für qualifizierte Identifizierung, sichere Zustellung und Aktivierung der Karte. Auf eine 5-jährige Laufzeit gerechnet, entsprechen die Kosten für den medisign eHBA G2 einer Monatsgebühr von 8,90 €. Detaillierte Informationen sowie Hinweise zu möglichen weiteren Kosten entnehmen Sie bitte dem medisign-Preisblatt.
** Alle Ausweisgenerationen von medisign unterstützen die komfortable und zeitsparende Stapelsignatur. Diese Funktion ist bei den Vorläuferausweisen (Generation 0) allerdings nicht in Verbindung mit einem eHealth-Konnektor nutzbar. Die eHBA der 2. Generation (G2) hingegen ermöglichen es, im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor mit einer einzigen PIN-Eingabe bis zu 254 Dokumente auf einen Schlag zu signieren.
Weitere Fragen?
Ihr medisign Kundencenter unterstützt Sie gerne bei Fragen zu unseren Produkten: www.medisign.de/support/kundencenter
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